Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Bruchmühlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Buer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Gesmold
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Neuenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Oldendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Riemsloh
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Wellingholzhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. + Di. 8.00 bis 16.00 Uhr Mi. + Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Do. 8.00 bis 18.00 Uhr Sa.: den 2. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
E-Mail: buergeramt@stadt-melle.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Geburtsurkunde
- Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Hinweise für Melle: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Geburts-/Heiratsurkunde
- Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Geburts-/Heiratsurkunde
- Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Hinweise für Melle: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Gebühr: 37,50 € - Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Gebühr: 60,00 € - Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahren
- Gebühr: 59,50 € - Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
- Gebühr: 82,00 € - Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahren
- Gebühr: 37,50 € - Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Gebühr: 60,00 € - Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahren
- Gebühr: 59,50 € - Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
- Gebühr: 82,00 € - Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahren
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ferien, e-Pass, Reisepaß, Reisepass, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Identifikation, anderer Pass, verreisen
Metainformation
- Ursprungsportal: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
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