Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
Ändert sich der Familienname der Passinhaberin oder des Passinhabers durch eine Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, ist ein neuer Reisepass mit dem neuen Namen zu beantragen, da das bisherige Dokument durch diese Veränderung ungültig wird.
- Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Geburtsurkunde
- Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft:
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
- alter Reisepass
- standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
- Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
Rechtsgrundlage(n)
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Passgesetz (PassG)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
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Sofern man bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse hinterlassen hat, informieren wir auf diesem Weg, wenn der Reisepass geliefert wurde und zur Abholung bereitliegt.
Ansonsten kann man sich im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444 informieren, ob das Dokument bereits abholbereit ist.
Fristen
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
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Sieben Wochen.
- Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 Werktagen abgeholt werden.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
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- 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 70 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
Bei Bedarf zuzüglich:
- 32 Euro, für Expresslieferung
- 22 Euro, für 48-Seiten-Reisepass
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Hinweis:
Eine Gebührenermäßigung ist nicht vorgesehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Der Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
- als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
- als 48-Seiten-Pass, wenn er für Vielreisende benötigt wird.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
anderer Pass, e-Pass, verreisen, Urlaub, Ferien, Reisepaß, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis, Identifikation