• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Beschreibung

Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Ansprechpartner

Gemeinde Eschede - Bürgerservice

Adresse

Hausanschrift

Am Glockenkolk 1

29348 Eschede

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Klingel am Haupteingang vorhanden.

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Bankverbindung

Gemeinde Eschede

Empfänger: Gemeinde Eschede

IBAN: DE92 2695 1311 0052 2033 46

BIC: NOLADE21GFW

Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfburg

Version

Technisch erstellt am 23.12.2009

Technisch geändert am 18.05.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Fristen

Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Kosten

Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR

Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

Version

Technisch erstellt am 22.11.2013

Technisch geändert am 19.06.2024

Stichwörter

anderer Pass, Ausweis, Ferien, Reisepaß, Reiseausweis, e-Pass, verreisen, Reisepass, Urlaub, Identifikation

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024