Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Hinweise für Stadthagen: Lebenspartnerschaften

    Personen gleichen Geschlechtes können im Standesamt eine Lebenspartnerschaft begründen. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen haben sie ihre Lebenspartnerschaft zur Niederschrift anzumelden; dabei wird ein Termin für die Begründung der Lebenspartnerschaft vereinbart.

    Die Begründung der Lebenspartnerschaft findet im Alten Rathaus, Am Markt statt. Es können bis zu zwei volljährige Zeugen hinzugezogen werden. Nach Begründung der Lebenspartnerschaft wird aufgrund des Lebenspartnerschaftsbuch eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt.

    Weitere Auskünfte erhalten Sie sehr gern bei unseren Standesbeamten.

    Personen gleichen Geschlechtes können im Standesamt eine Lebenspartnerschaft begründen. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen haben sie ihre Lebenspartnerschaft zur Niederschrift anzumelden; dabei wird ein Termin für die Begründung der Lebenspartnerschaft vereinbart.

    Die Begründung der Lebenspartnerschaft findet im Alten Rathaus, Am Markt statt. Es können bis zu zwei volljährige Zeugen hinzugezogen werden. Nach Begründung der Lebenspartnerschaft wird aufgrund des Lebenspartnerschaftsbuch eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt.

    Weitere Auskünfte erhalten Sie sehr gern bei unseren Standesbeamten.

    Hinweise für Stadthagen: Namensänderungen

    Die Tatbestände, die zu einer Änderung des bei der Geburt erworbenen Namens führen können, sind außerordentlich vielfältig. Beispiele sind:

    • Adoption
    • Nachträgliche Eheschließung der Eltern, wobei ein Ehename bestimmt wurde
    • Erstreckung der Namensänderung des Elternteils, von dem das Kind seinen Geburtsnamen ableitet
    • Namenserteilung zugunsten des Namens des Vaters
    • Einbenennung durch ein Elternteil und dessen Ehegatten.

    Auskünfte über die Namensänderung gibt das Standesamt.

    Die Tatbestände, die zu einer Änderung des bei der Geburt erworbenen Namens führen können, sind außerordentlich vielfältig. Beispiele sind:

    • Adoption
    • Nachträgliche Eheschließung der Eltern, wobei ein Ehename bestimmt wurde
    • Erstreckung der Namensänderung des Elternteils, von dem das Kind seinen Geburtsnamen ableitet
    • Namenserteilung zugunsten des Namens des Vaters
    • Einbenennung durch ein Elternteil und dessen Ehegatten.

    Auskünfte über die Namensänderung gibt das Standesamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Für Stadthagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • der jetzige Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
    • richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Ferien, e-Pass, Reisepaß, Reisepass, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Identifikation, anderer Pass, verreisen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)