Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
33 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Geburtsurkunde
- Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Hinweise für Langenhagen: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- alter Reisepass oder Ausweis
- aktuelles biometrische Passbild (nicht älter als ein Jahr)
Im Rathaus der Stadt Langenhagen können Sie ein digitales Passbild gegen eine Gebühr von 6,50 € erstellen.
(Die Verwendung anderer digitaler Bilder ist nicht möglich.) - letztes standesamtliches Dokument/Urkunde
- bei Ledigen: Geburtsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original
- bei Verheirateten, Geschiedenen, Verwitweten: Heiratsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original bzw. richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- bei Minderjährigen (unter 18 Jahren):
- Anwesenheit beider Elternteile mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass oder
- Anwesenheit eines Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass und Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigen Elternteils mit Kopie des Ausweises
- bei nur einem Erziehungsberechtigten: Anwesenheit des alleinerziehenden Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass
- alter Reisepass oder Ausweis
- aktuelles biometrische Passbild (nicht älter als ein Jahr)
Im Rathaus der Stadt Langenhagen können Sie ein digitales Passbild gegen eine Gebühr von 6,50 € erstellen.
(Die Verwendung anderer digitaler Bilder ist nicht möglich.) - letztes standesamtliches Dokument/Urkunde
- bei Ledigen: Geburtsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original
- bei Verheirateten, Geschiedenen, Verwitweten: Heiratsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original bzw. richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- bei Minderjährigen (unter 18 Jahren):
- Anwesenheit beider Elternteile mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass oder
- Anwesenheit eines Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass und Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigen Elternteils mit Kopie des Ausweises
- bei nur einem Erziehungsberechtigten: Anwesenheit des alleinerziehenden Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ferien, e-Pass, Reisepaß, Reisepass, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Identifikation, anderer Pass, verreisen
Metainformation
- Ursprungsportal: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
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