Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Bruchmühlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Buer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Gesmold
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Neuenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Oldendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Riemsloh
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Wellingholzhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. + Di. 8.00 bis 16.00 Uhr Mi. + Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Do. 8.00 bis 18.00 Uhr Sa.: den 2. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
E-Mail: buergeramt@stadt-melle.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Hinweise für Melle: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Geburts-/Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- wenn vorhanden: Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerausweis
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Geburts-/Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- wenn vorhanden: Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerausweis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Hinweise für Melle: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Gebühr: 60,00 € - Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahren
- Gebühr: 59,50 € - Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
- Gebühr: 82,00 € - Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahren
- Gebühr: 37,50 € - Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Gebühr: 60,00 € - Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahren
- Gebühr: 59,50 € - Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
- Gebühr: 82,00 € - Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahren
- Gebühr: 37,50 € - Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ferien, Ausweis, anderer Pass, verreisen, Reisepass, Reisepaß, Identifikation, Reiseausweis, Urlaub, e-Pass
Metainformation
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