Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Allgemeine Informationen

    Der Reisepass muss immer die aktuellen Daten des Passinhabers enthalten.

    Ändert sich durch Heirat der Familienname des Passinhabers, muss ein neuer Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt werden, sonst ist der Reisepass ungültig.

    Der Name kann nicht im bisherigen Reisepass geändert werden.

    Max. 8 Wochen vor der Eheschließung kann der Reisepass auf den zukünftigen Familiennamen bestellt werden.

    Der fertige Reisepass kann dann nach erfolgter Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt werden.

    Der Reisepass ist auch erhältlich als Express-Pass und als 48-Seiten-Pass, siehe dazu Reisepass mit 48 Seiten für Vielreisende beantragen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Zuständig ist immer die Meldebehörde am Hauptwohnsitz des Antragstellers.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 21 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2-4

    27777 Ganderkesee

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04222 44-300

    Fax: 04222 44-520

    E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Außenstelle Bookholzberg Stedinger Str. 65 27777 Ganderkesee Telefon: 04223 7091-0

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1661

    27767 Ganderkesee

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2

    27777 Ganderkesee

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Auch für Sie da: Bürgerbüro Bookholzberg Stedinger Straße 65 27777 Ganderkesee Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • der jetzige Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
    • alter Reisepass
    • Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die künftige Namensführung

    Bei der Abholung muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    3 bis 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.

    Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 Werktagen abgeholt werden.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahre alt
    70,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre alt

    Bei Bedarf zuzüglich:
    32,00 Euro für Expresslieferung
    22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Reisepaß, verreisen, Ausweis, Identifikation, Urlaub, Reisepass, anderer Pass, Reiseausweis, Ferien, e-Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English