Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
Ändert sich der Familienname der Passinhaberin oder des Passinhabers durch eine Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, ist ein neuer Reisepass mit dem neuen Namen zu beantragen, da das bisherige Dokument durch diese Veränderung ungültig wird.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Bei Beantragung vor Heirat:
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die zukünftige Namensführung
- Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- alter Reisepass
Hinweis:
Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
Bei Beantragung nach Heirat:
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- alter Reisepass
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
Rechtsgrundlage(n)
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Passgesetz (PaßG)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
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Beantragung vor der Heirat
Ein neuer Reisepass kann bereits 8 Wochen vor der Heirat auf den zukünftigen Familiennamen beantragt werden.
Beantragung nach der Heirat
Natürlich kann man seinen Reisepass auch nach der Heirat unter Vorlage der jeweiligen Standesamtsurkunde neu beantragen.
Sofern man bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse hinterlassen hat, informieren wir auf diesem Weg, wenn der Reisepass geliefert wurde und zur Abholung bereitliegt.
Ansonsten kann man sich im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444 informieren, ob das Dokument bereits abholbereit ist.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Sieben Wochen.
- Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach drei Werktagen abgeholt werden.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
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- 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 70 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
Bei Bedarf zuzüglich:
- 32 Euro, für Expresslieferung
- 22 Euro, für 48-Seiten-Reisepass
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Hinweis:
Eine Gebührenermäßigung ist nicht vorgesehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Der Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
- als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
- als 48-Seiten-Pass, wenn er für Vielreisende benötigt wird.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Reiseausweis, Reisepaß, Urlaub, anderer Pass, Reisepass, Ferien, Ausweis, Identifikation, verreisen, e-Pass