Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)

    Ändert sich der Familienname der Passinhaberin oder des Passinhabers durch eine Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, ist ein neuer Reisepass mit dem neuen Namen zu beantragen, da das bisherige Dokument durch diese Veränderung ungültig wird.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • der jetzige Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

    Bei Beantragung vor Heirat:

    • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
    • Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die zukünftige Namensführung
    • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
    • alter Reisepass

    Hinweis:

    Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.

    Bei Beantragung nach Heirat:

    • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
    • alter Reisepass
    • Heiratsurkunde
    • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Passgesetz (PaßG)

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Beantragung vor der Heirat

    Ein neuer Reisepass kann bereits 8 Wochen vor der Heirat auf den zukünftigen Familiennamen beantragt werden.

    Beantragung nach der Heirat

    Natürlich kann man seinen Reisepass auch nach der Heirat unter Vorlage der jeweiligen Standesamtsurkunde neu beantragen.

    Sofern man bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse hinterlassen hat, informieren wir auf diesem Weg, wenn der Reisepass geliefert wurde und zur Abholung bereitliegt.

    Ansonsten kann man sich im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444 informieren, ob das Dokument bereits abholbereit ist.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Sieben Wochen.

    • Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach drei Werktagen abgeholt werden.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    • 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
    • 70 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren

    Bei Bedarf zuzüglich:

    • 32 Euro, für Expresslieferung
    • 22 Euro, für 48-Seiten-Reisepass

    Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    Hinweis:
    Eine Gebührenermäßigung ist nicht vorgesehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Der Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Reiseausweis, Reisepaß, Urlaub, anderer Pass, Reisepass, Ferien, Ausweis, Identifikation, verreisen, e-Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de