Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Ihlienworth

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 40

    21775 Ihlienworth

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hauptstraße 40
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hauptstraße 40
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:30 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr mit LandfrauenMarkt 08:00 - 16:00 Uhr Sa. 09:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4755 912316

    Fax: +49 4755 912346

    E-Mail: bb.ihlienworth@Land.Hadeln.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Land Hadeln

    Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

    IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00

    BIC: GENODEF1SDE

    Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven

    Samtgemeinde Land Hadeln

    Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

    IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83

    BIC: BRLADE21BRS

    Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Otterndorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 19

    21762 Otterndorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hadler Platz
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hadler Platz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 14:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4751 919103

    Telefon Festnetz: +49 4751 91900

    E-Mail: BB.Otterndorf@Land.Hadeln.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Land Hadeln

    Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

    IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83

    BIC: BRLADE21BRS

    Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse

    Samtgemeinde Land Hadeln

    Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

    IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00

    BIC: GENODEF1SDE

    Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Cadenberge

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    21781 Cadenberge

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hauptstraße 40
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hauptstraße 40
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr jeden 1. + 3. Freitag von 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4777 801199

    Telefon Festnetz: +49 4777 801127

    E-Mail: bb.cadenberge@Land.Hadeln.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Land Hadeln

    Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

    IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00

    BIC: GENODEF1SDE

    Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven

    Samtgemeinde Land Hadeln

    Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

    IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83

    BIC: BRLADE21BRS

    Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • der jetzige Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Reisepaß, verreisen, Ausweis, Identifikation, Urlaub, Reisepass, anderer Pass, Reiseausweis, Ferien, e-Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English