Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Geestland - Bürgerbüro Langen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sieverner Straße 10

    27607 Geestland

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus 1 am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrRathaus 2 am ersten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrBitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin oder nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro. Montag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2022

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Geestland - Bürgerbüro Bad Bederkesa

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 8

    27624 Geestland

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus 1 am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrRathaus 2 am ersten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrBitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin oder nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro. Montag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2022

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • der jetzige Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2013

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Reisepass, Reiseausweis, e-Pass, Ferien, verreisen, Reisepaß, Ausweis, Identifikation, anderer Pass, Urlaub

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024