Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Hinweise für Stadthagen: Lebenspartnerschaften
Personen gleichen Geschlechtes können im Standesamt eine Lebenspartnerschaft begründen. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen haben sie ihre Lebenspartnerschaft zur Niederschrift anzumelden; dabei wird ein Termin für die Begründung der Lebenspartnerschaft vereinbart.
Die Begründung der Lebenspartnerschaft findet im Alten Rathaus, Am Markt statt. Es können bis zu zwei volljährige Zeugen hinzugezogen werden. Nach Begründung der Lebenspartnerschaft wird aufgrund des Lebenspartnerschaftsbuch eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie sehr gern bei unseren Standesbeamten.
Personen gleichen Geschlechtes können im Standesamt eine Lebenspartnerschaft begründen. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen haben sie ihre Lebenspartnerschaft zur Niederschrift anzumelden; dabei wird ein Termin für die Begründung der Lebenspartnerschaft vereinbart.
Die Begründung der Lebenspartnerschaft findet im Alten Rathaus, Am Markt statt. Es können bis zu zwei volljährige Zeugen hinzugezogen werden. Nach Begründung der Lebenspartnerschaft wird aufgrund des Lebenspartnerschaftsbuch eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie sehr gern bei unseren Standesbeamten.
Hinweise für Stadthagen: Namensänderungen
Die Tatbestände, die zu einer Änderung des bei der Geburt erworbenen Namens führen können, sind außerordentlich vielfältig. Beispiele sind:
- Adoption
- Nachträgliche Eheschließung der Eltern, wobei ein Ehename bestimmt wurde
- Erstreckung der Namensänderung des Elternteils, von dem das Kind seinen Geburtsnamen ableitet
- Namenserteilung zugunsten des Namens des Vaters
- Einbenennung durch ein Elternteil und dessen Ehegatten.
Auskünfte über die Namensänderung gibt das Standesamt.
Die Tatbestände, die zu einer Änderung des bei der Geburt erworbenen Namens führen können, sind außerordentlich vielfältig. Beispiele sind:
- Adoption
- Nachträgliche Eheschließung der Eltern, wobei ein Ehename bestimmt wurde
- Erstreckung der Namensänderung des Elternteils, von dem das Kind seinen Geburtsnamen ableitet
- Namenserteilung zugunsten des Namens des Vaters
- Einbenennung durch ein Elternteil und dessen Ehegatten.
Auskünfte über die Namensänderung gibt das Standesamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Für Stadthagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ferien, Ausweis, anderer Pass, verreisen, Reisepass, Reisepaß, Identifikation, Reiseausweis, Urlaub, e-Pass
Metainformation
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- Ursprungsportal: Lebenspartnerschaften in Stadthagen
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