Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1254
26833 Hesel
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kreuzung B72/436
Linien:- Bus: 625
- Bus: 460
- Bus: 467
- Haltestelle: Kreuzung L24
Linien:- Bus: 625
- Bus: 619
- Bus: 476
- Haltestelle: B436
Linien:- Bus: 460
- Bus: 467
- Bus: 619
- Bus: 625
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ute Ötjen
Telefon Festnetz: 04950 39-2213
E-Mail: u.oetjen@hesel.de
Frau Saskia Desenz
Telefon Festnetz: 04950 39-2211
E-Mail: s.desenz@hesel.de
Frau Frauke Freitag
Telefon Festnetz: 04950 39-2212
E-Mail: f.freitag@hesel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2017
Stichwörter
Urlaub, verreisen, Reisepaß, Identifikation, Reiseausweis, Ferien, e-Pass, anderer Pass, Pass, Reisepass, Ausweis