Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Beschreibung

    Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Uplengen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Postweg 113

    26670 Uplengen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: E-Ladestation vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Uplengen, Grundschule Remels
      Linie:
      • Bus: unbekannt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04956 9117-33

    Telefon Festnetz: 04956 9117-0

    E-Mail: gemeinde@uplengen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Uplengen

    Empfänger: Gemeinde Uplengen

    IBAN: DE91 2856 2297 0100 0683 00

    BIC: GENODEF1UPL

    Bankinstitut: Raiffeisen Volksbank eG

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Pass, e-Pass, Ferien, Reisepaß, verreisen, Identifikation, Ausweis, Reisepass, Urlaub, Reiseausweis, anderer Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de