Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Wiefelstede - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Neben dem Eingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Wiefelstede, Kirchstraße
Bus: K.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag  08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04402 965-132
Telefon Festnetz: 04402 965-133
Telefon Festnetz: 04402 965-136
Telefon Festnetz: 04402 965-137
E-Mail: buergerbuero@wiefelstede.de
Bankverbindung
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE48 2806 1822 0100 0012 00
Bankinstitut: Oldenburger Volksbank
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE29 2802 0050 1681 7215 00
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE22 2805 0100 0043 3200 50
Bankinstitut: Landesparkasse zu Oldenburg
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2017
Stichwörter
Ferien, verreisen, Pass, Identifikation, Reisepaß, Reiseausweis, anderer Pass, Reisepass, e-Pass, Ausweis, Urlaub