Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Beschreibung

    Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Wilhelmshaven - Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 10

    26382 Wilhelmshaven

    RATRiUM

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 2
      • Bus: Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Fax: 04421 16-1869

    Telefon Festnetz: 04421 16-3232

    E-Mail: buergeramt@wilhelmshaven.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Wilhelmshaven: Stadt Wilhelmshaven: Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Am Infotresen des Bürgeramtes liegen Listen der ortsansässigen Fotografen aus!

    Für die Erfassung der für das Dokument notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke steht aber auch im Wartebereich des Bürgeramts ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Das Gerät kann grundsätzlich auch von Rollstuhlfahrern/innen und Kindern (allerdings beträgt die Mindestgröße 1,20 m) benutzt werden.

    Die erfassten Daten werden ca. eine Woche gespeichert, so dass die Antragstellung bis zu einer Woche nach Erfassung der Daten möglich ist.

    Sollten die von Ihnen erfassten Daten dann von der Sachbearbeitung im Beantragungsverfahren abgerufen werden, sind die Kosten zusammen mit der Dokumentengebühr zu entrichten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Identifikation, Reiseausweis, e-Pass, Urlaub, Reisepaß, verreisen, Reisepass, anderer Pass, Ausweis, Ferien, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de