Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) erstmalig beantragen
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
Hinweis:
Der Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
- als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
- für Vielreisende als 48-Seiten-Pass
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen. Weitere Informationen hierzu findet man unter Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) erstmalig beantragen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- aktuelles Ausweisdokument (Kinderreisepass/Kinderausweis/Personalausweis)
- Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- Bei Namensänderung: standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
Hinweis:
Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
Voraussetzungen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) erstmalig beantragen
Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung der Heimatbehörde möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) erstmalig beantragen
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) erstmalig beantragen
Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen, da man vor Ort eine Unterschrift und Fingerabdrücke abgeben muss. Eine Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.
Sie können bei der Beantragung zwischen drei Abholmöglichkeiten wählen:
- Abholung an der Passausgabe im Bürgerbüro Mitte (Zimmer A 019)
- selbständige Abholung über die Dokumentenausgabebox (direkt links hinter der großen Eingangstür des Gebäudes Pferdemarkt 14)
- Lieferung durch den Fahrradkurier
Sofern man bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse hinterlassen hat, informieren wir auf diesem Weg, wenn der Reisepass geliefert wurde und zur Abholung bereitliegt.
Sollten Sie sich bei der Beantragung des Reisepasses für die selbständige Abholung über die Dokumentenausgabebox entscheiden, wird Ihre Mobilfunknummer aufgenommen. Sobald der fertige Reisepass zur Abholung bereitliegt, bekommen Sie eine SMS mit einer Codenummer.
Ansonsten kann man sich im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444 informieren, ob das Dokument bereits abholbereit ist.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
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Gültigkeit
- 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
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Sieben Wochen.
- Bei Expressbestellung kann der Reisepass frühestens nach 4 Werktagen abgeholt werden.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) erstmalig beantragen
- 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 70,00 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
- 5,00 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
Bei Bedarf zuzüglich:
- 32,00 Euro für Expresslieferung
- 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Hinweis: Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2017
Stichwörter
Pass, e-Pass, Ferien, Reisepaß, verreisen, Identifikation, Ausweis, Reisepass, Urlaub, Reiseausweis, anderer Pass