Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf, wenn sich der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neu Wulmstorf befindet.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf, wenn sich der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neu Wulmstorf befindet.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Ansprechpartner
II.I.1 Sachgebiet Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Den Bürgerservice können Sie nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Einen Termin können Sie auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf buchen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 70078-0
E-Mail: buergerservice@neu-wulmstorf.de
E-Mail: meldewesen@neu-wulmstorf.de
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Hinweise für Neu Wulmstorf: Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein.
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Hinweise für Neu Wulmstorf: Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 8 Wochen, bis Sie Ihren Reisepass abholen können.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 8 Wochen, bis Sie Ihren Reisepass abholen können.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Neu Wulmstorf: Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Neu Wulmstorf: Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2017
Stichwörter
Ferien, Reisepaß, e-Pass, Pass, Identifikation, Reiseausweis, Ausweis, Reisepass, anderer Pass, verreisen, Urlaub