Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Hinweise für Springe: Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Bitte beachten Sie:
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes .
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Riciko beim Reisenden.
Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen kann seitens der Pass-/Ausweisbehörde nicht erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes .
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Riciko beim Reisenden.
Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen kann seitens der Pass-/Ausweisbehörde nicht erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo 8:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr Di 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr Mi 8:00-12:00 Uhr Do 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Fr 8:00-12 Uhr nachmittags ausschließlich mit Termin Eingang B
Kontakt
Telefon Festnetz: 05041 73-115
E-Mail: buergerservice@springe.de
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Hinweise für Springe: Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- z. Zt. 8 - 10 Wochen
- Bearbeitungsdauer kann variieren
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter den Allgemeinen Informationen.
- z. Zt. 8 - 10 Wochen
- Bearbeitungsdauer kann variieren
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter den Allgemeinen Informationen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2017
Stichwörter
Ferien, verreisen, Pass, Identifikation, Reisepaß, Reiseausweis, anderer Pass, Reisepass, e-Pass, Ausweis, Urlaub