Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden.
Bitte beachten Sie:
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Rothenfelde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Gesundheutstherme/Freibad
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Kurmittelhaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bad Rothenfelde, ZOB
Linie:- Bus: 466, 467, 475
- Haltestelle: Bad Rothenfelde, Gesundheitstherme
Linie:- Bus: 466
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marita Bartholomé
Herr Jan Prövestmann (Abteilungsleitung)
Frau Iris Behmerburg-Olbricht
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 293835
E-Mail: familien@bad-rothenfelde.de
Herr Stephan Breitzke
Frau Nadine Dreß
Frau Gabriele Eckelkamp
Frau Charline Focken
Herr Matthias Gruben
Frau Katja Kriete-Daniel
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 293835
E-Mail: jugendzentrum@bad-rothenfelde.de
Frau Sabine Leclercq-Fröbel
Hausanschrift
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 2218-113
Fax: +49 5424 2218-129
E-Mail: froebel@bad-rothenfelde.de
Herr Stefan Lönker
Herr Ulrich Lytze
Herr Stephan Nielsen
Frau Dr. Imke Panajotow-Pilz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 4759
Herr Axel Pfeiffer
Frau Marianne Poppenga
Herr Ulrich Priewe
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 399091
Herr Günter Rolf (Abteilungsleitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 223-162
Fax: +49 5424 223-196
E-Mail: rolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Herr Muharrem Sert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 223-189
Fax: +49 5424 223-194
E-Mail: sert@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Herr Uwe Spriewald
Frau Cynthia Steenken
Hausanschrift
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 293856
Frau Sandra Warnecke
Frau Petra Warning-Schröder
Frau Carolin Wiemeyer
Frau Denise Windmann
Frau Anja Wolf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 223-179
Fax: +49 5424 223-197
E-Mail: wolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Falls vorhanden: Ungültiges Identitätsdokument (z. B. Kinderreisepass)
- anderenfalls eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.
Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (Die Bearbeitungszeit kann variieren.)
Kosten
Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.08.2023
Stichwörter
Reisepaß, e-Pass, Pass, Identifikation, verreisen, Ausweis, Reisepass, anderer Pass, Reiseausweis, Urlaub, Ferien