Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn beide das Sorgerecht haben und die Eltern zusammenleben. Lediglich ein Elternteil kann den Antrag stellen, wenn das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden.
Bitte beachten Sie:
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Hinweise für Aurich: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Für weitere Informationen siehe auch Kinderreisepass Ausstellung.
Für weitere Informationen siehe auch Kinderreisepass Ausstellung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Aurich - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für persönliche Anliegen im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Ein Termin kann über den Online-Service auf der Internetseite www.aurich.de gebucht werden. Dort ist eine aktuelle Übersicht aller in den nächsten fünf Wochen verfügbaren Termine einzusehen: https://termine-reservieren.de/termine/stadt-aurich/ Ein persönliches Vorsprechen ohne Termin ist nicht möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin nicht online buchen können, haben die Möglichkeit, telefonisch unter der Telefonnummer 04941/12-3240 oder persönlich an der Information des Rathauses einen Termin zu buchen. Nach Bestätigung des Termins erhalten die Bürgerinnen und Bürger per E-Mail eine Terminkennung und einen QR-Code, mit denen man sich dann kurz vor Terminbeginn im Foyer des Rathauses am Anmeldeterminal anmelden kann. Diese E-Mail enthält auch eine Übersicht, welche Unterlagen jeweils zum Termin mitgebracht werden müssen. Nach der Anmeldung werden die Bürgerinnen und Bürger automatisch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros aufgerufen. Termine werden während der folgenden Öffnungszeiten vergeben: Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr Für Kurzentschlossene lohnt es sich, am frühen Vormittag noch einmal in den Online-Terminkalender reinzuschauen, denn freiwerdende Termine stellt die Stadtverwaltung im Laufe des Tages wieder im Kalender bereit.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04941 12-3240
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Falls vorhanden: Ungültiges Identitätsdokument (z. B. Kinderreisepass)
- anderenfalls eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
Hinweise für Aurich: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) erforderlich, z. B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) erforderlich, z. B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.
Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (Die Bearbeitungszeit kann variieren.)
Kosten
Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für antragstellende Personen über 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 70.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.08.2023
Stichwörter
Ausweis, Reiseausweis, e-Pass, verreisen, Reisepass, Ferien, Identifikation, Urlaub, Reisepaß, anderer Pass, Pass