Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Beschreibung

    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

    Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

    Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden.

    Bitte beachten Sie:

    Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)

    Ein Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden, da der Kinderreisepass oder Personalausweis bei der Einreise in einige Länder nicht anerkannt wird.

    Der Reisepass für Personen unter 18 Jahren ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Falls vorhanden: Ungültiges Identitätsdokument (z. B. Kinderreisepass)
    • anderenfalls eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild des Kindes (nach Fotomustertafel)
    • wenn bereits vorhanden: Kinderreisepass/Kinderausweis/Personalausweis des Kindes
    • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde des Kindes, wenn der letzte Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass nicht in Oldenburg ausgestellt wurde.
    • Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten
    • Personalausweise oder Reisepässe aller Sorgeberechtigten
    • Sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist ein Nachweis über das Sorgerecht des Jugendamtes erforderlich (eine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB oder eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)).

    Hinweis:

    Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren

    Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

    Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

    Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.

    Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren

    Es reicht aus, wenn ein Sorgeberechtigter den Antrag persönlich stellt und die oder der andere Sorgeberechtigte eine Zustimmungserklärung und ein Ausweisdokument vorlegen lässt.

    Es reicht aus, wenn eine Sorgeberechtigte oder ein Sorgeberechtigter den Reisepass beantragt und der andere sorgeberechtigte Teil eine Zustimmungserklärung und seinen Personalausweis vorlegen lässt.

    Wenn nur eine Person sorgeberechtigt ist, so ist die Vorlage eines Nachweises über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.

    Kinder und Jugendliche (egal welchen Alters) müssen persönlich zur Antragstellung mitgebracht werden.

    Bei Personen ab dem 6. Lebensjahr sind bei der Beantragung eines neuen Reisepasses immer zwei Fingerabdrücke aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Reisepasses gespeichert. Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder den Antrag selbst unterschreiben.

    Sofern man bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse hinterlassen hat, informieren wir auf diesem Weg, wenn der Reisepass geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt.

    Ansonsten kann man sich im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444 informieren, ob das Dokument bereits abholbereit ist.

    Weitere Informationen zur Abholung

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 6 Jahre

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    Gültigkeit: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (Die Bearbeitungszeit kann variieren.)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren

    Sieben Wochen.

    • Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 bis 4 Werktagen abgeholt werden.

    Kosten

    Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren

    • 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
    • 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.

    Bei Bedarf zuzüglich:

    • 32 Euro für Expresslieferung
    • 22 Euro für 48-Seiten-Pass

    Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    Hinweis: Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren

    Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

    Nähere Informationen zum Passbild

    Ist ein Kind im Ausland geboren, muss die erstmalige Ausstellung eines Passes in der örtlich zuständigen Auslandsvertretung des Geburtsortes erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Identifikation, Ferien, Reisepaß, verreisen, Pass, e-Pass, Reisepass, Reiseausweis, Urlaub, Ausweis, anderer Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de