Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn beide das Sorgerecht haben und die Eltern zusammenleben. Lediglich ein Elternteil kann den Antrag stellen, wenn das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden.
Bitte beachten Sie:
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
Ein Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden, da der Kinderreisepass oder Personalausweis bei der Einreise in einige Länder nicht anerkannt wird.
Der Reisepass für Personen unter 18 Jahren ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
- als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
- als 48-Seiten-Pass.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
Ein Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden, da der Kinderreisepass oder Personalausweis bei der Einreise in einige Länder nicht anerkannt wird.
Der Reisepass für Personen unter 18 Jahren ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
- als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
- als 48-Seiten-Pass.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Falls vorhanden: Ungültiges Identitätsdokument (z. B. Kinderreisepass)
- anderenfalls eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild des Kindes (nach Fotomustertafel, siehe Reiter „Dokumente“)
- wenn bereits vorhanden: Kinderreisepass/Kinderausweis/Personalausweis des Kindes
- Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde des Kindes, wenn der letzte Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass nicht in Oldenburg ausgestellt wurde.
- Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten
- Personalausweise oder Reisepässe aller Sorgeberechtigten
- Sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist ein Nachweis über das Sorgerecht des Jugendamtes erforderlich (eine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB oder eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)).
Hinweis:
Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild des Kindes (nach Fotomustertafel)
- wenn bereits vorhanden: Kinderreisepass/Kinderausweis/Personalausweis des Kindes
- Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde des Kindes, wenn der letzte Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass nicht in Oldenburg ausgestellt wurde.
- Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten
- Personalausweise oder Reisepässe aller Sorgeberechtigten
- Sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist ein Nachweis über das Sorgerecht des Jugendamtes erforderlich (eine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB oder eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)).
Hinweis:
Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren
Voraussetzungen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren
Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.
Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren
Es reicht aus, wenn eine Sorgeberechtigte oder ein Sorgeberechtigter den Antrag persönlich stellt und die oder der andere Sorgeberechtigte eine Zustimmungserklärung und ein Ausweisdokument vorlegen lässt.
Wenn nur eine Person sorgeberechtigt ist, so ist die Vorlage eines Nachweises über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.
Kinder und Jugendliche (egal welchen Alters) müssen persönlich zur Antragstellung mitgebracht werden.
Bei Personen ab dem 6. Lebensjahr sind bei der Beantragung eines neuen Reisepasses immer zwei Fingerabdrücke aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Reisepasses gespeichert. Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder den Antrag selbst unterschreiben.
Sie können bei der Beantragung zwischen drei Abholmöglichkeiten wählen:
Es reicht aus, wenn eine Sorgeberechtigte oder ein Sorgeberechtigter den Antrag persönlich stellt und die oder der andere Sorgeberechtigte eine Zustimmungserklärung und ein Ausweisdokument vorlegen lässt.
Wenn nur eine Person sorgeberechtigt ist, so ist die Vorlage eines Nachweises über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.
Kinder und Jugendliche (egal welchen Alters) müssen persönlich zur Antragstellung mitgebracht werden.
Bei Personen ab dem 6. Lebensjahr sind bei der Beantragung eines neuen Reisepasses immer zwei Fingerabdrücke aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Reisepasses gespeichert. Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder den Antrag selbst unterschreiben.
Sie können bei der Beantragung zwischen drei Abholmöglichkeiten wählen:
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren
Gültigkeit: 6 Jahre
Gültigkeit: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (Die Bearbeitungszeit kann variieren.)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren
Vier bis sechs Wochen.
- Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach frühestens vier Werktagen abgeholt werden.
Sechs bis acht Wochen.
- Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach frühestens vier Werktagen abgeholt werden.
Kosten
Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für antragstellende Personen über 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 70.0 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren
- 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
Bei Bedarf zuzüglich:
- 32 Euro für Expresslieferung
- 22 Euro für 48-Seiten-Pass
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Hinweis: Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.
- 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
Bei Bedarf zuzüglich:
- 32 Euro für Expresslieferung
- 22 Euro für 48-Seiten-Pass
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Hinweis: Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Nähere Informationen zum Passbild
Ist ein Kind im Ausland geboren, muss die erstmalige Ausstellung eines Passes in der örtlich zuständigen Auslandsvertretung des Geburtsortes erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Nähere Informationen zum Passbild
Ist ein Kind im Ausland geboren, muss die erstmalige Ausstellung eines Passes in der örtlich zuständigen Auslandsvertretung des Geburtsortes erfolgen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.08.2023
Stichwörter
Reisepass, Reisepaß, Reiseausweis, e-Pass, Ferien, Identifikation, anderer Pass, Urlaub, Pass, verreisen, Ausweis