Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn beide das Sorgerecht haben und die Eltern zusammenleben. Lediglich ein Elternteil kann den Antrag stellen, wenn das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden.
Bitte beachten Sie:
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Hinweise für Hanstedt: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.
Ansprechpartner
Team Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4184 803-0
Fax: +49 4184 803-49
Kontaktperson
Frau Jaymie Melina Müller
Frau Christine Fey
Frau Sandra Henkel
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Falls vorhanden: Ungültiges Identitätsdokument (z. B. Kinderreisepass)
- anderenfalls eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
Hinweise für Hanstedt: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Vollmacht und Personalausweis beider Eltern
- Vollmacht und Personalausweis beider Eltern
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.
Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (Die Bearbeitungszeit kann variieren.)
Hinweise für Hanstedt: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Bearbeitungsdauer: 3-4 Wochen
Bearbeitungsdauer: 3-4 Wochen
Kosten
Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für antragstellende Personen über 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 70.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Hanstedt: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.08.2023
Stichwörter
Ausweis, Reiseausweis, e-Pass, verreisen, Reisepass, Ferien, Identifikation, Urlaub, Reisepaß, anderer Pass, Pass