Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn beide das Sorgerecht haben und die Eltern zusammenleben. Lediglich ein Elternteil kann den Antrag stellen, wenn das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden.
Bitte beachten Sie:
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Winsen (Aller) - Fachbereich I Ordnung, Soziales u. Innere Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: rund um das Rathaus herum
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Küsterdamm
Linie:- Bus: Linien 820, 900, 910 960
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
nur das Erdgeschoß ist barrierefrei zugänglich
Postfachadresse
Postfach 1263
29305 Winsen (Aller)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Es ist jedoch auch möglich, außerhalb der Öffnungszeiten die Mitarbeiter im Rathaus zu erreichen. Allerdings sind dann vorher Termine mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzusprechen.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Burghardi (Amtsleiter)
Frau Utz
Frau Anne-Christine Rammelkamp
Telefon Festnetz: +49 5143 9888-25
E-Mail: anne.rammelkamp@winsen-aller.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Winsen (Aller)
Empfänger: Gemeinde Winsen (Aller)
IBAN: DE56 2695 1311 0059 9033 69
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Falls vorhanden: Ungültiges Identitätsdokument (z. B. Kinderreisepass)
- anderenfalls eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.
Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (Die Bearbeitungszeit kann variieren.)
Kosten
Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass für antragstellende Personen über 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 70.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.08.2023
Stichwörter
Reisepass, Ferien, anderer Pass, e-Pass, Pass, Reiseausweis, Identifikation, Urlaub, verreisen, Ausweis, Reisepaß