Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn beide das Sorgerecht haben und die Eltern zusammenleben. Lediglich ein Elternteil kann den Antrag stellen, wenn das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden.
Bitte beachten Sie:
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag: 07:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat: 10:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Falls vorhanden: Ungültiges Identitätsdokument (z. B. Kinderreisepass)
- anderenfalls eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
Hinweise für Rinteln: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- aktuelles Passbild, entsprechend den neuen Richtlinien für biometrietaugliche Fotos
- den bisherigen Kinderausweis/Kinderreisepass/Reisepass, falls vorhanden
- Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch
- ggfs Urkunde über die Rechtstellung als Deutscher, Einbürgerungsurkunde
- beide Unterschriften der Eltern auf dem Reisepass-Antrag (siehe Unterpunkt "Anträge/Formulare") sowie deren Ausweise oder Reisepässe zwecks Unterschriftsvergleich
- bei geschiedenen Eltern: Sorgerechtsbeschluss, die Unterschrift des/der Sorgeberechtigten auf den Vordruck sowie deren Ausweis oder Reisepass
Der Antragsteller muss den Pass persönlich beantragen. Die erforderliche Unterschrift auf dem Pass bzw. Antragsvordruck kann nur in der hiesigen Dienststelle erfolgen!
- aktuelles Passbild, entsprechend den neuen Richtlinien für biometrietaugliche Fotos
- den bisherigen Kinderausweis/Kinderreisepass/Reisepass, falls vorhanden
- Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch
- ggfs Urkunde über die Rechtstellung als Deutscher, Einbürgerungsurkunde
- beide Unterschriften der Eltern auf dem Reisepass-Antrag (siehe Unterpunkt "Anträge/Formulare") sowie deren Ausweise oder Reisepässe zwecks Unterschriftsvergleich
- bei geschiedenen Eltern: Sorgerechtsbeschluss, die Unterschrift des/der Sorgeberechtigten auf den Vordruck sowie deren Ausweis oder Reisepass
Der Antragsteller muss den Pass persönlich beantragen. Die erforderliche Unterschrift auf dem Pass bzw. Antragsvordruck kann nur in der hiesigen Dienststelle erfolgen!
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Hinweise für Rinteln: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Download
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.
Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (Die Bearbeitungszeit kann variieren.)
Kosten
Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für antragstellende Personen über 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 70.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Rinteln: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.08.2023
Stichwörter
Reisepass, Reisepaß, Reiseausweis, e-Pass, Ferien, Identifikation, anderer Pass, Urlaub, Pass, verreisen, Ausweis