Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Beschreibung

    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

    Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

    Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden.

    Bitte beachten Sie:

    Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

    Hinweise für Braunschweig: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige (IES:Braunschweig)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten

    Beschreibung

    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Seele-Straße 7

    38122 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1) Kontakt mit uns auf. Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. * Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4706099

    E-Mail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten

    Beschreibung

    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie außerdem folgende Punkte * Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin. * Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin. * Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel 470 6072). Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1) Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten: * Montag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr *) * Dienstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) * Donnerstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr *) * Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) *) Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung Terminvereinbarungen sind möglich unter => Online-Reservierung oder telefonisch unter 0531 470-1 bzw. Behördenrufnummer 115 Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. * Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen * Otto-von-Guericke-Straße * Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier. Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Die gesamte Abteilung Bürgerangelegenheiten bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen * 24.12.2022 (Heiligabend) * 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) * 01.01.2023 (Neujahr) * 07.04.2023 (Karfreitag) * 08.04.2023 (Karsamstag) * 10.04.2023 (Ostermontag) * 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai)

    Kontakt

    Fax: 0531 4706099

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten

    Beschreibung

    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

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    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie außerdem folgende Punkte * Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin. * Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin. * Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel 470 6072). Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1) Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten: * Montag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr *) * Dienstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) * Donnerstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr *) * Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) *) Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung Terminvereinbarungen sind möglich unter => Online-Reservierung oder telefonisch unter 0531 470-1 bzw. Behördenrufnummer 115 Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. * Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen * Otto-von-Guericke-Straße * Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier. Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Die gesamte Abteilung Bürgerangelegenheiten bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen * 24.12.2022 (Heiligabend) * 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) * 01.01.2023 (Neujahr) * 07.04.2023 (Karfreitag) * 08.04.2023 (Karsamstag) * 10.04.2023 (Ostermontag) * 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai)

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Öffnungszeiten

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    Telefon Festnetz: 0531 4701

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    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Falls vorhanden: Ungültiges Identitätsdokument (z. B. Kinderreisepass)
    • anderenfalls eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

    Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.

    Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (Die Bearbeitungszeit kann variieren.)

    Kosten

    Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Identifikation, Ferien, Reisepaß, verreisen, Pass, e-Pass, Reisepass, Reiseausweis, Urlaub, Ausweis, anderer Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de