Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Bescheinigung

    Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

    Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.

    Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

    • Offene Finanzanlegen
    • Geschlossene Finanzanlagen
    • Vermögensanlegen

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

    Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

    Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Rotenburg (Wümme)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Öffnungszeiten

    Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983-2855

    Fax: 04261 / 983-2897

    E-Mail: ea@lk-row.de

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schäferstieg 2

    21680 Stade

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 524-0

    Fax: 04141 524-111

    E-Mail: info@elbeweser.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Formulare

    • Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
    • Onlineverfahren: nein
    • Schriftformerfordernis: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Widerspruch

    Verfahrensablauf

    An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

    • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
    • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
    • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung

    Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt

    Fristen

    • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
    • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 22.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Kapitalanlagen vermitteln, Offene Fonds, Kapitalanlagen, Geschlossene Fonds, Finanzanlagen verkaufen, Vermögensanlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English