Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Bescheinigung

    Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

    Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.

    Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

    • Offene Finanzanlegen
    • Geschlossene Finanzanlagen
    • Vermögensanlegen

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

    Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

    Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden

    Zuständigkeit

    Hinweise für Niedersachsen: Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    Brabandtstraße 11

    38100 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4715-0

    Fax: 0531 4715-299

    E-Mail: info@braunschweig.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Ulrich Christoph)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Formulare

    • Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
    • Onlineverfahren: nein
    • Schriftformerfordernis: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ‎- Widerspruch

    Verfahrensablauf

    An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

    • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
    • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
    • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung

    Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt

    Fristen

    • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
    • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 22.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2013 (von: Gogolok, Kristin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Offene Fonds, Geschlossene Fonds, Finanzanlagen verkaufen, Vermögensanlagen, Kapitalanlagen vermitteln, Kapitalanlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)