Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Beschreibung

    Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Wittmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schwitters-Platz 1

    26409 Wittmund

    Öffnungszeiten

    Mo. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Di. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Mi. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Do. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 17 Uhr Fr. 8 - 12.30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04462 983

    Fax: 04462 983-299

    E-Mail: rathaus@stadt.wittmund.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2008 (von: Administrator brain-scc)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Wittmund)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Hinweise für Wittmund: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (kann auch vor Ort digital gegen eine Gebühr von 10,- Euro erstellt werden (nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet))
    • bisheriger  Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (kann auch vor Ort digital gegen eine Gebühr von 10,- Euro erstellt werden (nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet))
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR

    Hinweise für Wittmund: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    • :37,50 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
    • :59,50 EUR
      Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
    • :70,00 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
    • :92,00 EUR
      Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
    • : 10,00 EUR, wenn ein digitales Lichtbild vor Ort gemacht wird
    • :37,50 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
    • :59,50 EUR
      Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
    • :70,00 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
    • :92,00 EUR
      Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
    • : 10,00 EUR, wenn ein digitales Lichtbild vor Ort gemacht wird

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Minsterium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    e-Pass, Ausweis, Reisepaß, anderer Pass, Reiseausweis, Identifikation, verreisen, Urlaub, Ferien

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)