Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Beschreibung
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Weener (Ems) - Sachgebiet IV.3 - Bürgerservice (Melde- und Personenstandswesen)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vorm Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: öffentlicher Parkplatz, neben dem Rathaus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Weener, Neue Straße
Bus: 620
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1440
26821 Weener
Öffnungszeiten
ACHTUNG Aufgrund der Corona-Pandemie ist ein Besuch des Rathauses der Stadt Weener (Ems) inklusive das Bauamt und die Touristinformation nur nach voriger Terminabsprache möglich. Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) Montag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Mittwoch + Freitag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Tourist Information vom 01.05. - 30.09. Montag: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags - Donnerstags: 8.00 Uhr - 17.30 Uhr Feitag: 8.00 Uhr - 15.00 Uhr vom 01.10. – 30.04. Montag: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag - Donnerstag: 8.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr Übrige Bereiche des Rathauses (außer Sozialamt) Montag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.30 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Sozialamt Montag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.30 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- amtlicher Nachweis über die Änderung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Minsterium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
e-Pass, Ausweis, Reisepaß, anderer Pass, Reiseausweis, Identifikation, verreisen, Urlaub, Ferien