Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Beschreibung

    Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabethstaße 14-16

    49808 Lingen (Ems)

    Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
    Anzahl: 156
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Neue Straße 5

    49808 Lingen (Ems)

    Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
    Anzahl: 156
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Mi. 9.00 - 16.00 Uhr Do. 9.00 - 17.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.30 Uhr Sa. 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0591 9144-333

    Fax: 0591 9144-338

    E-Mail: buergerbuero@lingen.de

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2009 (von: Daniel Krickel)

    Technisch geändert am 05.02.2021 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Minsterium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    e-Pass, Ausweis, Reisepaß, anderer Pass, Reiseausweis, Identifikation, verreisen, Urlaub, Ferien

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)