Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Beschreibung

    Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Barnstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    49406 Barnstorf

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05442 80932

    Telefon Festnetz: 05442 8090

    E-Mail: rathaus@barnstorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Minsterium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Reiseausweis, Identifikation, Ferien, Ausweis, Reisepaß, verreisen, anderer Pass, e-Pass, Urlaub

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de