Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Beschreibung
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Hinweise für Sulingen: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist. Für die Einreise in einige Länder ist ein vorläufiger Reisepass nicht ausreichend.
Wir als Meldebehörde dürfen Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder erteilen. Bitte erkundigen Sie sich grundsätzlich im Reisebüro, bei der zuständigen Botschaft oder unter www.auswaertiges-amt.de.
Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist. Für die Einreise in einige Länder ist ein vorläufiger Reisepass nicht ausreichend.
Wir als Meldebehörde dürfen Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder erteilen. Bitte erkundigen Sie sich grundsätzlich im Reisebüro, bei der zuständigen Botschaft oder unter www.auswaertiges-amt.de.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- amtlicher Nachweis über die Änderung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Minsterium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
verreisen, Ausweis, Reisepaß, anderer Pass, Ferien, Urlaub, Identifikation, Reiseausweis, e-Pass