Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Beschreibung

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Friedeburg - Fachdienst 4.1 Bürgerbüro, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedeburger Hauptstraße 96

    26446 Friedeburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1162

    26442 Friedeburg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr Mittwoch 08:30-12:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Gemeinde Friedeburg

    Empfänger: Gemeinde Friedeburg

    IBAN: DE90 2855 0000 0002 0015 01

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Gemeinde Friedeburg

    Empfänger: Gemeinde Friedeburg

    IBAN: DE39 2806 9773 0022 0914 00

    BIC: GENODEF1WWM

    Bankinstitut: Raiba Wiesedermeer/Wiesede/Marcardsmoor

    Gemeinde Friedeburg

    Empfänger: Gemeinde Friedeburg

    IBAN: DE98 2856 2297 0210 4016 00

    BIC: GENODEF1UPL

    Bankinstitut: Raiffeisen-Volksbank eG

    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2013

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • aktueller Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2013

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Urlaub, Ausweis, verreisen, Reisepaß, anderer Pass, Reisepass, Ferien, Reiseausweis, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024