Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Beschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Nordhümmling - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Haupteingang Rathaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Haupteingang Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Haupteingang Rathaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Haupteingang Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04965 9131-0(Rathaus Surwold)
Telefon Festnetz: 05955 200-0(Rathaus Esterwegen)
Fax: 05955 200-20(Rathaus Esterwegen)
Fax: 04965 9131-99(Rathaus Surwold)
E-Mail: info@nordhuemmling.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013
Stichwörter
Urlaub, Reisepass, Ferien, Reiseausweis, Ausweis, verreisen, anderer Pass, Identifikation, Reisepaß