Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Beschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Saterland - Fachbereich 2 - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Ramsloh, Kirche
Linie:- Bus: 900
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen. Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maria Helmers
Frau Sandra Saathoff
Frau Laura Abeln
Frau Maike Meyer
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Firmenlastschrift, Girocard, Überweisung, Lastschriftverfahren, Dauerauftrag, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeinde Saterland
Empfänger: Gemeinde Saterland
IBAN: DE29 2805 0001 0084 3509 25
Bankinstitut: LzO Ramsloh
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013
Stichwörter
verreisen, Identifikation, anderer Pass, Ausweis, Reisepaß, Reisepass, Urlaub, Reiseausweis, Ferien