Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Beschreibung

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)

    Ein abgelaufener Reisepass kann nicht verlängert werden. Es ist ein neues Dokument zu beantragen.

    Der Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:

    Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen. Weitere Informationen findet man unter Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • aktueller Reisepass

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden

    • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
    • Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
    • aktuelles Ausweisdokument (Kinderreisepass/Kinderausweis/Personalausweis), sofern der bisherige Reisepass schon lange abgelaufen ist.
    • den bisherigen Reisepass

    Hinweis:

    Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

    Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen, da man vor Ort eine Unterschrift und Fingerabdrücke abgeben muss. Eine Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.

    Sie können bei der Beantragung zwischen drei Abholmöglichkeiten wählen:

    Sofern man bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse hinterlassen hat, informieren wir auf diesem Weg, wenn der Reisepass geliefert wurde und zur Abholung bereitliegt.

    Sollten Sie sich bei der Beantragung des Reisepasses für die selbständige Abholung über die Dokumentenausgabebox entscheiden, wird Ihre Mobilfunknummer aufgenommen. Sobald der fertige Reisepass zur Abholung bereitliegt, bekommen Sie eine SMS mit einer Codenummer.

    Ansonsten kann man sich im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444 informieren, ob das Dokument bereits abholbereit ist.

    Weitere Informationen zur Abholung

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Gültigkeit

    • 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahren
    • 10 Jahre für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Sieben Wochen.

    • Bei Expressbestellung kann der Reisepass frühestens nach 4 Werktagen abgeholt werden.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    • 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
    • 70 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
    • 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.

    Bei Bedarf zuzüglich:

    • 32 Euro für Expresslieferung
    • 22 Euro für 48-Seiten-Pass

    Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    verreisen, Identifikation, anderer Pass, Ausweis, Reisepaß, Reisepass, Urlaub, Reiseausweis, Ferien

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de