Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Beschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
Ein abgelaufener Reisepass kann nicht verlängert werden. Es ist ein neues Dokument zu beantragen.
Der Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
- als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
- als 48-Seiten-Pass
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen. Weitere Informationen findet man unter Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
Ein abgelaufener Reisepass kann nicht verlängert werden. Es ist ein neues Dokument zu beantragen.
Der Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
- als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
- als 48-Seiten-Pass
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen. Weitere Informationen findet man unter Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- aktuelles Ausweisdokument (Kinderreisepass/Kinderausweis/Personalausweis), sofern der bisherige Reisepass schon lange abgelaufen ist.
- den bisherigen Reisepass
Hinweis:
Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- aktuelles Ausweisdokument (Kinderreisepass/Kinderausweis/Personalausweis), sofern der bisherige Reisepass schon lange abgelaufen ist.
- den bisherigen Reisepass
Hinweis:
Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
Voraussetzungen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen, da man vor Ort eine Unterschrift und Fingerabdrücke abgeben muss. Eine Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.
Sie können bei der Beantragung zwischen drei Abholmöglichkeiten wählen:
Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen, da man vor Ort eine Unterschrift und Fingerabdrücke abgeben muss. Eine Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.
Sie können bei der Beantragung zwischen drei Abholmöglichkeiten wählen:
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Gültigkeit
- 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
Gültigkeit
- 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Sechs bis acht Wochen.
- Bei Expressbestellung kann der Reisepass frühestens nach 4 Werktagen abgeholt werden.
Sechs bis acht Wochen.
- Bei Expressbestellung kann der Reisepass frühestens nach 4 Werktagen abgeholt werden.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 70 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
Bei Bedarf zuzüglich:
- 32 Euro für Expresslieferung
- 22 Euro für 48-Seiten-Pass
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.
- 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 70 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
Bei Bedarf zuzüglich:
- 32 Euro für Expresslieferung
- 22 Euro für 48-Seiten-Pass
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013
Stichwörter
Identifikation, anderer Pass, Ausweis, Urlaub, verreisen, Ferien, Reisepaß, Reisepass, Reiseausweis