Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Beschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Sittensen - Fachbereich III - Bürger, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Bahrenburg
Frau Martina Kolander
Frau Birgit Lüdemann
Frau Kathrin Schmidt
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sittensen: Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Für die Beantragung eines Reisepasses ist eine vorherige Terminreservierung notwendig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013
Stichwörter
Urlaub, Reisepass, Ferien, Reiseausweis, Ausweis, verreisen, anderer Pass, Identifikation, Reisepaß