Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Beschreibung

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Münder am Deister - Servicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertorstraße 3

    31848 Bad Münder am Deister

    Parkplätze

    • Parkplatz: Wermuthstr.
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Steinhof
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Wermuthstr.
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Steinhof
      Anzahl: 23  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Feuerteich
      Linie:
      • Bus: 10,15,16,17,18

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht mit Hilfe

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05042 943-153

    Telefon Festnetz: 05042 943-111

    E-Mail: servicebuero@bad-muender.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Service-Büro

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertorstraße 3

    31848 Bad Münder am Deister

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstags zusätzlich: 13.30 Uhr - 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 05042 943-153

    Telefon Festnetz: 05042 943-111

    E-Mail: service-buero@bad-muender.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • aktueller Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    verreisen, Identifikation, anderer Pass, Ausweis, Reisepaß, Reisepass, Urlaub, Reiseausweis, Ferien

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de