Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Beschreibung

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    33 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0511 7307-9269

    Telefon Festnetz: 0511 7307-9223

    E-Mail: buergerbuero@langenhagen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Besuchszeiten Bürgerbüro Termine nur nach Vereinbarung Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • aktueller Reisepass

    Hinweise für Langenhagen: Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    • alter Reisepass oder Ausweis
    • aktuelles biometrische Passbild (nicht älter als ein Jahr)
      Im Rathaus der Stadt Langenhagen können Sie ein digitales Passbild gegen eine Gebühr von 6,50 € erstellen.
      (Die Verwendung anderer digitaler Bilder ist nicht möglich.)
    • letztes standesamtliches Dokument/Urkunde
      • bei Ledigen: Geburtsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original
      • bei Verheirateten, Geschiedenen, Verwitweten: Heiratsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original
    • bei Minderjährigen (unter 18 Jahren):
      • Anwesenheit beider Elternteile mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass oder
      • Anwesenheit eines Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass und Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigen Elternteils mit Kopie des Ausweises
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten: Anwesenheit des alleinerziehenden Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Urlaub, Reisepass, Ferien, Reiseausweis, Ausweis, verreisen, anderer Pass, Identifikation, Reisepaß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English