Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Beschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Wittingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Links vom Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wittingen, Rathaus
Linie:- Bus: 120, 121, 125, 137, 138
- Haltestelle: Wittingen, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Braunschweig - Wittingen - Uelzen
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 05831 262-0
Telefon Festnetz: 05831 261-214
Telefon Festnetz: 05831 261-215
Telefon Festnetz: 05831 261-213
Telefon Festnetz: 05831 261-212
E-Mail: stadt@wittingen.eu
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Girocard
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013
Stichwörter
verreisen, Identifikation, anderer Pass, Ausweis, Reisepaß, Reisepass, Urlaub, Reiseausweis, Ferien