Reisepass Ausgabe

    Reisepass Ausgabe

    Beschreibung

    Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass - Abholung

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)

    Bei der Beantragung des Reisepasses können Sie zwischen drei Abholmöglichkeiten wählen:

    Abholung an der Passausgabe im Bürgerbüro Mitte (Zimmer A 019)

    Der Reisepass kann nur im Bürgerbüro Mitte abgeholt werden, auch wenn er gegebenenfalls im Bürgerbüro Nord beantragt worden ist. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

    Sofern Sie uns bei der Beantragung des Reisepasses Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, informieren wir Sie auf diesem Weg, wenn Ihr Dokument geliefert wurde und zur Abholung bereitliegt.

    Ansonsten können Sie unter der Rufnummer 0441 235-4444 erfragen, ob Ihr Reisepass abholbereit ist.

    Das Dokument wird Ihnen direkt an der Passausgabe im Bürgerbüro Mitte (Zimmer A 019) ausgehändigt.  Es muss lediglich eine Wartemarke an der Druckstation im Eingangsbereich gezogen werden.

    Selbstständige Abholung über die Dokumentenausgabebox 

    Lieferung durch den Fahrradkurier



    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)

    Bei der Beantragung des Reisepasses können Sie zwischen drei Abholmöglichkeiten wählen:

    Abholung an der Passausgabe im Bürgerbüro Mitte (Zimmer A 019)

    Der Reisepass kann nur im Bürgerbüro Mitte abgeholt werden, auch wenn er gegebenenfalls im Bürgerbüro Nord beantragt worden ist. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

    Sofern Sie uns bei der Beantragung des Reisepasses Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, informieren wir Sie auf diesem Weg, wenn Ihr Dokument geliefert wurde und zur Abholung bereitliegt.

    Ansonsten können Sie unter der Rufnummer 0441 235-4444 erfragen, ob Ihr Reisepass abholbereit ist.

    Das Dokument wird Ihnen direkt an der Passausgabe im Bürgerbüro Mitte (Zimmer A 019) ausgehändigt. Es muss lediglich eine Wartemarke an der Druckstation im Eingangsbereich gezogen werden.

    Selbstständige Abholung über die Dokumentenausgabebox

    Lieferung durch den Fahrradkurier



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass - Abholung

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

    Immer 

    • Wenn vorhanden: alter Reisepass/Kinderreisepass/Kinderausweis des Antragstellenden
    • Wichtiger Hinweis: Das alte Dokument muss mitgebracht und entwertet werden, ansonsten kann das neue Dokument nicht ausgehändigt werden. Das alte Dokument kann auf Wunsch ungültig gemacht und wieder mitgenommen werden.

    Zusätzliche Unterlagen, 

    wenn ein Sorgeberechtigter den Reisepass für sein unter 18-jähriges Kind abholen möchte:

    • Die unter „Immer“ genannte Unterlage und zusätzlich
    • Ausweis der/des Sorgeberechtigten

    wenn eine andere Person zur Abholung kommt:

    • Die unter „Immer“ genannte Unterlage und zusätzlich
    • Vollmacht des Antragstellenden
    • Ausweisdokument der/des Bevollmächtigten

    wenn der Reisepass für eine unter 18-jährige Person durch diese abgeholt werden soll:

    • Die unter „Immer“ genannte Unterlagen und zusätzlich
    • Vorsprache aller sorgeberechtigten Personen, alternativ schriftliche Vollmacht aller sorgeberechtigten Personen
    • Ausweise aller sorgeberechtigten Personen

    wenn der Reisepass vor der Eheschließung auf den neuen Familiennamen beantragt wurde:

    • Die unter „Immer“ genannte Unterlage und zusätzlich
    • Die Heiratsurkunde

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

    Immer

    • Wenn vorhanden: alter Reisepass/Kinderreisepass/Kinderausweis des Antragstellenden
    • Wichtiger Hinweis: Das alte Dokument muss mitgebracht und entwertet werden, ansonsten kann das neue Dokument nicht ausgehändigt werden. Das alte Dokument kann auf Wunsch ungültig gemacht und wieder mitgenommen werden.

    Zusätzliche Unterlagen,

    wenn ein Sorgeberechtigter den Reisepass für sein unter 18-jähriges Kind abholen möchte:

    • Die unter "Immer" genannte Unterlage und zusätzlich
    • Ausweis der/des Sorgeberechtigten

    wenn eine andere Person zur Abholung kommt:

    • Die unter "Immer" genannte Unterlage und zusätzlich
    • Vollmacht des Antragstellenden
    • Ausweisdokument der/des Bevollmächtigten

    wenn der Reisepass für eine unter 18-jährige Person durch diese abgeholt werden soll:

    • Die unter "Immer" genannte Unterlagen und zusätzlich
    • Vorsprache aller sorgeberechtigten Personen, alternativ schriftliche Vollmacht aller sorgeberechtigten Personen
    • Ausweise aller sorgeberechtigten Personen

    wenn der Reisepass vor der Eheschließung auf den neuen Familiennamen beantragt wurde:

    • Die unter "Immer" genannte Unterlage und zusätzlich
    • Die Heiratsurkunde

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass - Abholung

    Passgesetz (PaßG)

    Passgesetz (PaßG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass - Abholung

    Der Reisepass ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, kann der Antragstellende eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Ein entsprechendes Formular findet man unter dem nachfolgenden Punkt „Anträge/Formulare“. Ehepartner können den Reisepass ohne Vollmacht abholen, wenn man unter der gleichen Anschrift gemeldet ist.

    Ist der Jugendliche noch keine 18 Jahre alt, ist der Pass durch einen Erziehungsberechtigten abzuholen. Die Anwesenheit des Kindes ist hierbei nicht zwingend erforderlich.

    Jugendliche unter 18 Jahren können den Reisepass nur in Begleitung der Sorgeberechtigten abholen. Alternativ kann die alleinige Abholung des Passes mit einer Vollmacht aller Sorgeberechtigten erfolgen.

    Der Reisepass ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, kann der Antragstellende eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Ein entsprechendes Formular findet man unter dem nachfolgenden Punkt "Anträge/Formulare". Ehepartner können den Reisepass ohne Vollmacht abholen, wenn man unter der gleichen Anschrift gemeldet ist.

    Ist der Jugendliche noch keine 18 Jahre alt, ist der Pass durch einen Erziehungsberechtigten abzuholen. Die Anwesenheit des Kindes ist hierbei nicht zwingend erforderlich.

    Jugendliche unter 18 Jahren können den Reisepass nur in Begleitung der Sorgeberechtigten abholen. Alternativ kann die alleinige Abholung des Passes mit einer Vollmacht aller Sorgeberechtigten erfolgen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass - Abholung

    Sechs bis acht Wochen

    • Bei Expressbestellung ist der Reisepass frühestens nach 4 Werktagen abholbereit.

    Sechs bis acht Wochen

    • Bei Expressbestellung ist der Reisepass frühestens nach 4 Werktagen abholbereit.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass - Abholung

    gebührenfrei

    gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)