Reisepass Ausgabe
Beschreibung
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass - Abholung
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
Bei der Beantragung des Reisepasses können Sie zwischen drei Abholmöglichkeiten wählen:
Abholung an der Passausgabe im Bürgerbüro Mitte (Zimmer A 019)
Der Reisepass kann nur im Bürgerbüro Mitte abgeholt werden, auch wenn er gegebenenfalls im Bürgerbüro Nord beantragt worden ist. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Sofern Sie uns bei der Beantragung des Reisepasses Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, informieren wir Sie auf diesem Weg, wenn Ihr Dokument geliefert wurde und zur Abholung bereitliegt.
Ansonsten können Sie unter der Rufnummer 0441 235-4444 erfragen, ob Ihr Reisepass abholbereit ist.
Das Dokument wird Ihnen direkt an der Passausgabe im Bürgerbüro Mitte (Zimmer A 019) ausgehändigt. Es muss lediglich eine Wartemarke an der Druckstation im Eingangsbereich gezogen werden.
Selbstständige Abholung über die Dokumentenausgabebox
Lieferung durch den Fahrradkurier
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
Bei der Beantragung des Reisepasses können Sie zwischen drei Abholmöglichkeiten wählen:
Abholung an der Passausgabe im Bürgerbüro Mitte (Zimmer A 019)
Der Reisepass kann nur im Bürgerbüro Mitte abgeholt werden, auch wenn er gegebenenfalls im Bürgerbüro Nord beantragt worden ist. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Sofern Sie uns bei der Beantragung des Reisepasses Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, informieren wir Sie auf diesem Weg, wenn Ihr Dokument geliefert wurde und zur Abholung bereitliegt.
Ansonsten können Sie unter der Rufnummer 0441 235-4444 erfragen, ob Ihr Reisepass abholbereit ist.
Das Dokument wird Ihnen direkt an der Passausgabe im Bürgerbüro Mitte (Zimmer A 019) ausgehändigt. Es muss lediglich eine Wartemarke an der Druckstation im Eingangsbereich gezogen werden.
Selbstständige Abholung über die Dokumentenausgabebox
Lieferung durch den Fahrradkurier
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass - Abholung
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Immer
- Wenn vorhanden: alter Reisepass/Kinderreisepass/Kinderausweis des Antragstellenden
- Wichtiger Hinweis: Das alte Dokument muss mitgebracht und entwertet werden, ansonsten kann das neue Dokument nicht ausgehändigt werden. Das alte Dokument kann auf Wunsch ungültig gemacht und wieder mitgenommen werden.
Zusätzliche Unterlagen,
wenn ein Sorgeberechtigter den Reisepass für sein unter 18-jähriges Kind abholen möchte:
- Die unter „Immer“ genannte Unterlage und zusätzlich
- Ausweis der/des Sorgeberechtigten
wenn eine andere Person zur Abholung kommt:
- Die unter „Immer“ genannte Unterlage und zusätzlich
- Vollmacht des Antragstellenden
- Ausweisdokument der/des Bevollmächtigten
wenn der Reisepass für eine unter 18-jährige Person durch diese abgeholt werden soll:
- Die unter „Immer“ genannte Unterlagen und zusätzlich
- Vorsprache aller sorgeberechtigten Personen, alternativ schriftliche Vollmacht aller sorgeberechtigten Personen
- Ausweise aller sorgeberechtigten Personen
wenn der Reisepass vor der Eheschließung auf den neuen Familiennamen beantragt wurde:
- Die unter „Immer“ genannte Unterlage und zusätzlich
- Die Heiratsurkunde
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Immer
- Wenn vorhanden: alter Reisepass/Kinderreisepass/Kinderausweis des Antragstellenden
- Wichtiger Hinweis: Das alte Dokument muss mitgebracht und entwertet werden, ansonsten kann das neue Dokument nicht ausgehändigt werden. Das alte Dokument kann auf Wunsch ungültig gemacht und wieder mitgenommen werden.
Zusätzliche Unterlagen,
wenn ein Sorgeberechtigter den Reisepass für sein unter 18-jähriges Kind abholen möchte:
- Die unter "Immer" genannte Unterlage und zusätzlich
- Ausweis der/des Sorgeberechtigten
wenn eine andere Person zur Abholung kommt:
- Die unter "Immer" genannte Unterlage und zusätzlich
- Vollmacht des Antragstellenden
- Ausweisdokument der/des Bevollmächtigten
wenn der Reisepass für eine unter 18-jährige Person durch diese abgeholt werden soll:
- Die unter "Immer" genannte Unterlagen und zusätzlich
- Vorsprache aller sorgeberechtigten Personen, alternativ schriftliche Vollmacht aller sorgeberechtigten Personen
- Ausweise aller sorgeberechtigten Personen
wenn der Reisepass vor der Eheschließung auf den neuen Familiennamen beantragt wurde:
- Die unter "Immer" genannte Unterlage und zusätzlich
- Die Heiratsurkunde
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass - Abholung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass - Abholung
Passgesetz (PaßG)
Passgesetz (PaßG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass - Abholung
Der Reisepass ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, kann der Antragstellende eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Ein entsprechendes Formular findet man unter dem nachfolgenden Punkt „Anträge/Formulare“. Ehepartner können den Reisepass ohne Vollmacht abholen, wenn man unter der gleichen Anschrift gemeldet ist.
Ist der Jugendliche noch keine 18 Jahre alt, ist der Pass durch einen Erziehungsberechtigten abzuholen. Die Anwesenheit des Kindes ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Jugendliche unter 18 Jahren können den Reisepass nur in Begleitung der Sorgeberechtigten abholen. Alternativ kann die alleinige Abholung des Passes mit einer Vollmacht aller Sorgeberechtigten erfolgen.
Der Reisepass ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, kann der Antragstellende eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Ein entsprechendes Formular findet man unter dem nachfolgenden Punkt "Anträge/Formulare". Ehepartner können den Reisepass ohne Vollmacht abholen, wenn man unter der gleichen Anschrift gemeldet ist.
Ist der Jugendliche noch keine 18 Jahre alt, ist der Pass durch einen Erziehungsberechtigten abzuholen. Die Anwesenheit des Kindes ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Jugendliche unter 18 Jahren können den Reisepass nur in Begleitung der Sorgeberechtigten abholen. Alternativ kann die alleinige Abholung des Passes mit einer Vollmacht aller Sorgeberechtigten erfolgen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass - Abholung
Sechs bis acht Wochen
- Bei Expressbestellung ist der Reisepass frühestens nach 4 Werktagen abholbereit.
Sechs bis acht Wochen
- Bei Expressbestellung ist der Reisepass frühestens nach 4 Werktagen abholbereit.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass - Abholung
gebührenfrei
gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport