Reisepass Änderung
Beschreibung
Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen muss der/die Bürger/in einen neuen Reisepass beantragen für eine:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen:
- Änderung des Wohnortes
Hinweise für Bohmte: Reisepass
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss und Fingerabdrücke genommen werden.
Für welches Land Sie einen Reisepass benötigen können Sie unter www.auswaertiges-amt.de erfragen.
Seit dem 01.11.2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass. Ab 01.11.2007 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Passbild)
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Verlängerungen sind NICHT möglich.
Bearbeitungsdauer
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss und Fingerabdrücke genommen werden.
Für welches Land Sie einen Reisepass benötigen können Sie unter www.auswaertiges-amt.de erfragen.
Seit dem 01.11.2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass. Ab 01.11.2007 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Passbild)
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Verlängerungen sind NICHT möglich.
Bearbeitungsdauer
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Ansprechpartner
Für Bohmte wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe