Kinderreisepass Statusabfrage
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Bearbeitungsstatus des Kinderreisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Achtung: Ab dem ersten 1.1. 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Reisepass beantragt wurde.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bersenbrück - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Bersenbrück, Markt
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1380
49589 Bersenbrück
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Samtgemeinde Bersenbrück
Empfänger: Samtgemeinde Bersenbrück
IBAN: DE28 2655 1540 0010 0035 98
BIC: NOLADE21BEB
Bankinstitut: Kreissparkasse Bersenbrück
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen