Kinderreisepass Statusabfrage

    Kinderreisepass Statusabfrage

    Beschreibung

    Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Der Bearbeitungsstatus des Kinderreisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

    Achtung: Ab dem ersten 1.1. 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Reisepass beantragt wurde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabethstaße 14-16

    49808 Lingen (Ems)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
      Anzahl: 156  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Neue Straße 5

    49808 Lingen (Ems)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
      Anzahl: 156  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Mi. 9.00 - 16.00 Uhr Do. 9.00 - 17.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.30 Uhr Sa. 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0591 9144-333

    Fax: 0591 9144-338

    E-Mail: buergerbuero@lingen.de

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English