Kinderreisepass Statusabfrage
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Bearbeitungsstatus des Kinderreisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Achtung: Ab dem ersten 1.1. 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Reisepass beantragt wurde.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Ahlden - Pass- und Ausweisstelle
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 30
29693 Hodenhagen
Kontakt
Kontaktperson
Frau C. Pollmann
Postanschrift
Bahnhofstraße 30
29693 Hodenhagen
Fax: +49 5164 9707-797
Telefon Festnetz: +49 5164 9707-736
E-Mail: buergerbuero@ahlden.eu
Frau U. Woelms
Postanschrift
Bahnhofstraße 30
29693 Hodenhagen
E-Mail: buergerbuero@ahlden.eu
Fax: +49 5164 9707-797
Telefon Festnetz: +49 5164 9707-733
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen