Kinderreisepass Statusabfrage
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Bearbeitungsstatus des Kinderreisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Achtung: Ab dem ersten 1.1. 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Reisepass beantragt wurde.
Ansprechpartner
Gemeinde Nordstemmen - Einwohnercenter
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren. Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0 Montag - Freitag              08:00 Uhr - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag   14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: einwohnercenter@nordstemmen.de
Telefon Festnetz: 05069 800-0
Telefon Festnetz: 05069 800-42
Telefon Festnetz: 05069 800-43
Telefon Festnetz: 05069 800-46
Fax: 05069 800-91
Kontaktperson
Frau Andrea Murken
Besucheranschrift
E-Mail: andrea.murken@nordstemmen.de
Telefon Festnetz: 05069 800-43
Fax: 05069 800-91
Frau Paulina Palupsky
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen