Kinderreisepass Statusabfrage
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Bearbeitungsstatus des Kinderreisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Achtung: Ab dem ersten 1.1. 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Reisepass beantragt wurde.
Ansprechpartner
Stadt Bockenem - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 130
31163 Bockenem
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bockenem, Busbahnhof
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 05067 242-399
Telefon Festnetz: 05067 242-333
Telefon Festnetz: 05067 242-334
E-Mail: ema@bockenem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen