Kinderreisepass Statusabfrage

    Kinderreisepass Statusabfrage

    Beschreibung

    Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Der Bearbeitungsstatus des Kinderreisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

    Achtung: Ab dem ersten 1.1. 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Reisepass beantragt wurde.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Oderwald

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6

    38312 Börßum

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05334 7907-0

    Fax: 05334 7907-80

    E-Mail: posteingang@sg-oderwald.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2019 (von: Webservice, Samtgemeinde Oderwald)

    Technisch geändert am 16.10.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Oderwald)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)