Kinderreisepass Ausgabe

    Kinderreisepass Ausgabe

    Beschreibung

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Der Kinderreisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

    Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

    Ansprechpartner

    Stadt Weener (Ems) - Sachgebiet IV.3 - Bürgerservice (Melde- und Personenstandswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterstraße 1

    26826 Weener

    Behindertenparkplatz: vorm Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: öffentlicher Parkplatz, neben dem Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Weener, Neue Straße

    Bus: 620

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1440

    26821 Weener

    Öffnungszeiten

    ACHTUNG Aufgrund der Corona-Pandemie ist ein Besuch des Rathauses der Stadt Weener (Ems) inklusive das Bauamt und die Touristinformation nur nach voriger Terminabsprache möglich. Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) Montag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Mittwoch + Freitag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Tourist Information vom 01.05. - 30.09. Montag: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags - Donnerstags: 8.00 Uhr - 17.30 Uhr Feitag: 8.00 Uhr - 15.00 Uhr vom 01.10. – 30.04. Montag: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag - Donnerstag: 8.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr Übrige Bereiche des Rathauses (außer Sozialamt) Montag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.30 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Sozialamt Montag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.30 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 04.09.2018 (von: Kuper, Sabrina)

    Technisch geändert am 11.05.2020 (von: Kuper, Sabrina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)