Kinderreisepass Ausgabe
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Kinderreisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Ansprechpartner
Stadt Weener (Ems) - Sachgebiet IV.3 - Bürgerservice (Melde- und Personenstandswesen)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vorm Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: öffentlicher Parkplatz, neben dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Weener, Neue Straße
Linie:- Bus: 620
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1440
26821 Weener
Kontakt
Kontaktperson
Frau Feldiek
Hausanschrift
Fax: 04951 305-99230
Telefon Festnetz: 04951 305-230
Telefon Festnetz: 231
E-Mail: ema@weener.de
Frau Reuter
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04951 305-230
Fax: 04951 305-99230
Telefon Festnetz: 231
E-Mail: ema@weener.de
Frau Kuper
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 232
Telefon Festnetz: 04951 305-230
Fax: 04951 305-99230
E-Mail: sabrina.kuper@weener.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen