Kinderreisepass Ausgabe
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Kinderreisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.
Online-Dienst
Einverständniserklärung Kinderreisepass/Personalausweis/Reisepass
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch: 8:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Jeden 2. und 4. Samstag im Monat: 9:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04488 55-105
E-Mail: buergerbuero@westerstede.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen